ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN
1. Allgemeines
Die nachfolgenden „Allgemeinen Geschäftsbedingungen“ (im folgenden AGB genannt) gelten für die Anmietung des Fotomietstudios FotoAtelierB9 in Koblenz.
Sie gelten als vereinbart mit der Annahme des Angebots durch den Kunden in Form des Abschlusses eines Mietvertrages, spätestens jedoch mit der Nutzung des Fotomietstudios.
Diese AGB werden dem Kunden mit Abschluss eines Mietvertrages überstellt. Mit Abschluss eines Mietvertrages sind diese also unwiderruflich Bestandteil der Vereinbarung. Abweichenden Geschäftsbedingungen des Mieters wird hiermit widersprochen. Abweichende Geschäftsbedingungen des Mieters erlangen keine Gültigkeit.
2. Mietpreise und Zahlungsbedingungen
Die aktuell gültigen Mietpreise sind auf der Internetseite www.fotoatelierB9.de, bzw. im Mietvertrag aufgeführt.
Der jeweils fällige Mietzins ist bei Dauermietern spätestens am Dritten eines Monats im Voraus auf das Konto der Vermieter zu entrichten. Bei Mietern, die das Fotomietstudio nur stundenweise mieten, ist der Mietzins spätestens drei Tage vor Mietbeginn auf das Konto der Vermieter zu entrichten.
3. Termine
Der Mieter ist verpflichtet, am vereinbarten Termin den Beginn und das Ende der Mietzeit einzuhalten. Ein Anspruch auf längere Gebrauchsüberlassung bei Terminüberschreitung besteht nicht.
Bei Stornierung einer bestätigten Anmietung seitens des Mieters werden dem Mieter Stornierungskosten nach folgender Staffelung in Rechnung gestellt:
bis 14 Tage vor Mietbeginn: Kostenfrei
bis 7 Tage vor Mietbeginn: 25 %
bis 2 Tage vor Mietbeginn: 50 %
4. Nutzung und Eigentum
Das gemietete Inventar bleibt auch während der Mietzeit Eigentum der Vermieter.
Die Überlassung der Mieträume und des Inventars an Dritte ist ohne vorherige schriftliche Einwilligung der Vermieter nicht zulässig.
Der Mieter ist verpflichtet, die Mieträume und das Inventar sorgfältig zu behandeln und nicht zweckentfremdet zu nutzen. Er hat dafür zu sorgen, dass die vertraglichen Verpflichtungen auch von allen für ihn tätigen Dritten und seinen Besuchern beachtet werden.
Die Verwendung von Materialien und Hilfsmitteln, durch die Beschädigungen oder Verunreinigungen der Studioräume und Geräte oder eine Gefährdung von Menschen verursacht werden könnten (z.B. brennbare Flüssigkeiten, offenes Feuer, Wasser- und Explosionsaufnahmen) ist untersagt.
Das Inventar darf nur innerhalb der Studioräume genutzt werden.
Das Rauchen ist nur außerhalb der Studioräume zulässig.
5. Mängel und Mängelanzeige
Der Mieter ist verpflichtet, etwaige Mängel der Mietsache sofort den Vermietern zu melden, damit Maßnahmen zur Abhilfe ergriffen werden können.
Der Mieter ist darüber hinaus verpflichtet, alles ihm Zumutbare zu tun, um zu einer Behebung des Defekts beizutragen und eventuelle Schäden so gering wie möglich zu halten.
6. Versicherung und Haftung
Der Mieter haftet für alle während der Mietdauer entstandenen Schäden, auch für Zufalls- und Transportschäden.
Der Mieter haftet auch für Personen und Sachschäden, die durch ihn persönlich, seine Mitarbeiter oder Besucher entstehen. Der Mieter stellt die Vermieter gegenüber Dritten von der Haftung für derartige Schäden frei. Eine Haftung durch die Vermieter ist bei leichter fahrlässiger Verletzung unwesentlicher Vertragspflichten ausgeschlossen.
Ist infolge unsachgemäßer Behandlung der Geräte eine Reparatur erforderlich, geht diese zu Lasten des Mieters. Für direkte und indirekte Schäden, die durch Ausfall oder Störung an den gemieteten Geräten verursacht werden, ist eine Haftung durch die Vermieter ausdrücklich ausgeschlossen.
Für eingebrachte Gegenstände, die im Eigentum des Mieters stehen (z.B. Garderobe, Instrumente, Bänder, Speicherkarten, Computer, etc.) wird keine Haftung übernommen.
7. Gerichtsstand
Gerichtsstand für eventuelle Streitfälle ist Koblenz.
8. Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen der vorstehenden Mietbedingungen unwirksam bzw. unzulässig sein, so hat dies keine Auswirkungen auf den Bestand der übrigen Bestimmungen.
Stand: August 2018